7 Ob 63/98k | OGH | 10.08.1998 |
3 Ob 320/02h | OGH | 22.10.2003 |
Beisatz: Das Urteil im Erbschaftsstreit erzeugt auch keinerlei Bindungswirkung gegen nicht beteiligte, ebenfalls in Betracht kommende Erben. (T1); Beisatz: Gleiches muss gelten, wenn Erbansprecher die Verfolgung der Einzelrechte aus der Erbschaft verfolgen. Dazu dienen Singularklagen, wofür § 823 zweiter Satz ABGB die Eigentumsklage nennt. (T2); Veröff: SZ 2003/134 |
3 Ob 219/05k | OGH | 26.04.2006 |
Vgl auch; Beisatz: Weder das Urteil im Erbschaftsstreit nach §823 erster Satz ABGB noch das klagestattgebende Urteil bei einer sogenannten Singularklage nach §823 letzter Satz ABGB erzeugt Bindungswirkung gegen nicht beteiligte, ebenfalls in Betracht kommende Erben. (T3) |
Dokumentnummer
JJR_19980810_OGH0002_0070OB00063_98K0000_002
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