7 Ob 5/95 | OGH | 31.05.1995 |
Veröff: SZ 68/107 |
7 Ob 289/03f | OGH | 14.01.2004 |
Vgl; Veröff: SZ 2004/4 |
9 ObA 24/07f | OGH | 08.08.2007 |
Auch; Beisatz: Nach der Rechtsprechung hat § 67 Abs 2 VersVG einen doppelten Normzweck: Zum einen soll verhindert werden, dass durch den Regress gegen den Angehörigen der Versicherungsnehmer selbst in Mitleidenschaft gezogen wird; es soll vermieden werden, dass der Versicherungsnehmer am Ende den Schaden doch aus eigener Tasche bezahlen muss. Zweitens soll generell der Familienfrieden erhalten werden, der gestört würde, wenn Streitigkeiten über die Verantwortung der Schadenszufügung ausgetragen werden müssten. (T1); Veröff: SZ 2007/125 |
3 Ob 256/07d | OGH | 30.01.2008 |
Vgl; Beisatz: Hier: Die Nichthaftung des Organs bei gleichzeitiger Haftung seines Rechtsträgers führt nicht zu einer Schlechterstellung des Versicherungsnehmers - keine (analoge) Anwendung der hier dargelegten RSpr. (T2) |
7 Ob 240/10k | OGH | 19.01.2011 |
Auch; Veröff: SZ 2011/6 |
Dokumentnummer
JJR_19950531_OGH0002_0070OB00005_9500000_001
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