Normen
7 Ob 43/07k | OGH | 28.03.2007 |
Beisatz: Hier: Die Parteien streiten darüber, ob bestimmte Vermögenswerte zum Zeitpunkt des Erbfalles dem Erblasser gehörten. Die Alleinerbeneigenschaft der Erben wurde in keiner Weise in Frage gestellt oder in Zweifel gezogen. (T1); Veröff: SZ 2007/48 |
8 Ob 112/08s | OGH | 23.02.2009 |
Auch; nur: Die Aufzählung der Erbunwürdigkeitsgründe in § 542 ABGB ist nicht erschöpfend. (T2); Beisatz: Auch der Widerruf, die Unterschiebung und die Verfälschung eines letzten Willens sind als Verfehlungen iSd § 542 ABGB zu werten. (T3); Beisatz: Hat sich jemand in der Absicht, den Willen des Erblassers (schriftliches Testament) zu vereiteln, auf ein mündliches Testament berufen, von dem er wusste, das es nie errichtet wurde, so ist er im Sinne des § 542 ABGB erbunwürdig. (T4) |
6 Ob 264/11h | OGH | 12.01.2012 |
2 Ob 220/20x | OGH | 26.05.2021 |
Dokumentnummer
JJR_20070328_OGH0002_0070OB00043_07K0000_002
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