Normen
AKIB Art11 AI lit1d
AKKB 1997 Art1.1
VersVG §62
7 Ob 25/81 | OGH | 11.06.1981 |
Veröff: SZ 54/91 |
7 Ob 117/03m | OGH | 28.05.2003 |
Auch; Beisatz: Hier: Wildschadensklausel des Art1.1.1 litd AKKB. (T1); Beisatz: Hier: Der Anstoß des Tieres - hier ein Vogel - war Auslöser und Ursache für die Reaktionshandlung des Klägers, sein Fahrzeug zu verreißen und gegen einen Baumstamm zu stoßen. Beim Kläger setzte diese Reaktion erst nach der Berührung des Vogels ein, sodass an einem durch die Kollision mit dem Tier ausgelösten Unfall und damit Versicherungsfall nicht gezweifelt werden kann. Das vorangegangene Verhalten des Tieres war erst die Ursache für das schadenskausale Reaktionsverhalten und Auslenken. (T2) |
Dokumentnummer
JJR_19810611_OGH0002_0070OB00025_8100000_001
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