OGH 7Ob251/03t (RS0118323)

OGH7Ob251/03t8.5.2008

Rechtssatz

Mit den "Nachtsafaris" zur Tierbeobachtung ist eine Beunruhigung des Wildes im Sinne des § 42 Abs 2 TJG verbunden.

Normen

TJG §42 Abs2

7 Ob 251/03tOGH10.11.2003

Veröff: SZ 2003/143

6 Ob 56/08sOGH08.05.2008

Vgl; Beisatz: Hier: Bereits an Störungen durch land- und forstwirtschaftliche Bringungen auf einer seit Langem bestehenden Forststraße gewöhntes Wild. (Nicht ausdrücklich auf ein konkretes Landesjagdgesetz bezogen.) (T1); Beisatz: Die Frage, ob und ab wann eine bereits vorhandene Störung durch ihre Intensivierung Unterlassungsansprüche rechtfertigt, richtet sich aber so sehr nach den Umständen des Einzelfalls, dass der Beurteilung keine über diesen Einzelfall hinausgehenden Grundsätze entnommen werden könnten. (T2)

Dokumentnummer

JJR_20031110_OGH0002_0070OB00251_03T0000_002

Lizenziert vom RIS (ris.bka.gv.at - CC BY 4.0 DEED)