Normen
ABGB §585
7 Ob 185/56 | OGH | 25.04.1956 |
6 Ob 563/77 | OGH | 23.05.1977 |
6 Ob 739/81 | OGH | 07.10.1981 |
Auch; Beisatz: Das Wissen um die gesetzlich normierten Erfordernisse einer gültigen mündlichen letztwilligen Verfügung stellt keine Voraussetzung für einen rechtserheblichen Verfügungswillen einerseits und das Bewußtsein, der Äußerung eines solchen Willens zwecks Bekundung nach dem Todesfall zugezogen zu sein, anderseits dar. (T1) |
9 Ob 5/07m | OGH | 25.06.2007 |
Auch; Beisatz: Das (hier fehlende) Wissen um die gesetzlich normierten Erfordernisse einer gültigen mündlichen letztwilligen Verfügung stellt keine Voraussetzung für das Zeugenbewusstsein dar. (T2) |
Dokumentnummer
JJR_19560425_OGH0002_0070OB00185_5600000_001
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