OGH 7Ob185/56 (RS0012491)

OGH7Ob185/5625.4.1956

Rechtssatz

Bei den Zeugen kommt es nicht darauf an, ob sie wußte, daß die mündliche Verfügung des Erblassers den Formvorschriften des Gesetzes für ein gültiges Testament genügt.

Normen

ABGB §585

7 Ob 185/56OGH25.04.1956
6 Ob 563/77OGH23.05.1977
6 Ob 739/81OGH07.10.1981

Auch; Beisatz: Das Wissen um die gesetzlich normierten Erfordernisse einer gültigen mündlichen letztwilligen Verfügung stellt keine Voraussetzung für einen rechtserheblichen Verfügungswillen einerseits und das Bewußtsein, der Äußerung eines solchen Willens zwecks Bekundung nach dem Todesfall zugezogen zu sein, anderseits dar. (T1)

9 Ob 5/07mOGH25.06.2007

Auch; Beisatz: Das (hier fehlende) Wissen um die gesetzlich normierten Erfordernisse einer gültigen mündlichen letztwilligen Verfügung stellt keine Voraussetzung für das Zeugenbewusstsein dar. (T2)

Dokumentnummer

JJR_19560425_OGH0002_0070OB00185_5600000_001

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