OGH 7Ob15/94 (RS0081162)

OGH7Ob15/9413.7.1994

Rechtssatz

Regelmäßige Bezüge aus einem Dienstverhältnis in der Dauer eines Jahres und in der Höhe von zehntausendfünfhundert Schilling monatlich, vierzehn mal jährlich, erfüllen die Voraussetzung eines "eigenen regelmäßigen Einkommens"; keine Mitversicherung.

Normen

ABH 1989 Art11 Z2

7 Ob 15/94OGH13.07.1994
7 Ob 39/19iOGH20.03.2019

Auch; Beisatz: Hier: EHVB 1993 Abschnitt B Art 3.2. (T1); Beisatz: Die Voraussetzungen für die Mitversicherung von volljährigen Kindern (Alter nicht über 25 Jahre, kein eigener Haushalt und kein eigenes regelmäßiges Einkommen) müssen kumulativ vorliegen. (T2); Beisatz: Einkünfte aus einer Lehrlingsentschädigung im letzten Lehrjahr (hier von € 860 pro Monat) sind jedenfalls als eigenes regelmäßiges Einkommen anzusehen. (T3)

Dokumentnummer

JJR_19940713_OGH0002_0070OB00015_9400000_001

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