Spruch:
Entscheidungsgründe:
Klägerin
Beklagte neurologischem Gebiet
Erstgericht
Berufungsgericht
Revision
Revisionswerberin
Revisionsbeantwortung
Rechtliche Beurteilung
Rechtzeitigkeit
rechtzeitig
inhaltlich
Gegenforderung
Steht der Grad der dauernden Invalidität nicht eindeutig fest, sind sowohl der Versicherte als auch der Versicherer berechtigt, den Invaliditätsgrad jährlich bis vier Jahre ab dem Unfalltag ärztlich neu bemessen zu lassen, und zwar ab zwei Jahren nach dem Unfalltag auch durch die Ärztekommission
, bleibt bisherigen Bemessung Erstbemessung abweichender nur dann zu bemessen und zu berücksichtigen
Grimm 4 Knappmann Prölss/Martin 28
Knappmann vor vor Grimm
ersten keine Grimm nach ohne Rixecker Römer/Langheid/Rixecker 3 fristgerechten Neu
ersten
nicht ersten
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