OGH 6Ob823/81 (RS0035410)

OGH6Ob823/8113.1.1982

Rechtssatz

Eine Klage auf Feststellung des Eigentumsrechtes an einer Liegenschaft oder an Teilen derselben muß gegen alle Miteigentümer erhoben werden. Ist aber in einem solchen Fall ein Gemeinschafter am Verfahren nicht beteiligt, muß es zu einer Abweisung des Klagebegehrens kommen (hier: Superädifikat).

Normen

ABGB §366 A
ZPO §14 Bc

6 Ob 823/81OGH13.01.1982

Veröff: JBl 1982,435

1 Ob 160/18pOGH26.09.2018

Auch; Beisatz: Hier: Klage auf Feststellung des Eigentumsrechts an einem Teilstück einer unterirdisch verlaufenden Wasserleitung in einem im Miteigentum stehenden Grundstück - einheitliche Streitpartei. (T1)

Dokumentnummer

JJR_19820113_OGH0002_0060OB00823_8100000_001

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