OGH 6Ob742/82 (RS0037335)

OGH6Ob742/8222.9.1982

Rechtssatz

Der vom Berufungsgericht angenommene Verstoß des Erstgerichtes gegen die ihm nach § 432 Abs 1 ZPO obliegende Anleitungspflicht begründet keine Nichtigkeit und darf vom Berufungsgericht nicht wie eine solche von Amts wegen aufgegriffen werden. Die amtswegige Wahrnehmung eines zu Unrecht als Nichtigkeit gewerteten Verfahrensverstoßes stellt einen Mangel der Berufungsentscheidung dar.

Normen

ZPO §182
ZPO §182a
ZPO §432 Abs1

6 Ob 742/82OGH22.09.1982
1 Ob 666/87OGH23.09.1987

nur: Verstoß des Erstgerichtes gegen die ihm nach § 432 Abs 1 ZPO obliegende Anleitungspflicht begründet keine Nichtigkeit. (T1)

3 Ob 119/16wOGH24.08.2016

Vgl

9 ObA 78/18pOGH30.10.2018

Vgl auch; nur T1

3 Ob 69/20yOGH15.06.2020

Vgl; Auch ein Verstoß gegen das Verbot von Überraschungsentscheidungen (§ 182a ZPO) begründet keine Nichtigkeit. (T2)

Dokumentnummer

JJR_19820922_OGH0002_0060OB00742_8200000_001

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