OGH 6Ob639/85 (RS0057814)

OGH6Ob639/8526.9.1985

Rechtssatz

Eine Eigentumswohnung ist in dem Sinne Wertanlage, als darin beträchtliche Vermögenswerte gebunden werden und die mangels Eigennutzung üblicherweise durch Verwertung genützt zu werden pflegt.

Normen

EheG §81 Abs3

6 Ob 639/85OGH26.09.1985
6 Ob 694/85OGH05.12.1985

Ähnlich; Beisatz: Hier: Ein nicht in Eigenbenützung stehendes Reihenhaus. (T1)

7 Ob 509/92OGH20.02.1992

Auch; Beisatz: Soweit nicht andere gewichtige Tatsachen dagegen sprechen. (T2)

5 Ob 229/18iOGH21.05.2019

Auch

Dokumentnummer

JJR_19850926_OGH0002_0060OB00639_8500000_002

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