OGH 6Ob575/77 (RS0004977)

OGH6Ob575/7731.3.1977

Rechtssatz

In der Fortsetzung der Geschäftsführertätigkeit durch einen Unbefugten liegt eine Bedrohung mit unwiederbringlichem Nachteil für die Gesellschaft, die seine Rechtshandlungen gegen sich gelten lassen muss, solange die Löschung des Geschäftsführers im Handelsregister nicht durchgeführt ist.

Normen

EO §381 Z2 D
GmbHG §18

6 Ob 575/77OGH31.03.1977

Veröff: SZ 50/51 = NZ 1979,8

6 Ob 6/07mOGH13.09.2007

Vgl; Beisatz: Auf die Fortsetzung der Aufsichtsratstätigkeit durch Unbefugte trifft diese Erwägung nicht zu, weil der Aufsichtsrat oder ein Aufsichtsratsmitglied kraft dieser Funktion nicht zur Vertretung der Gesellschaft nach außen berufen ist (vgl § 30e GmbHG). (T1)

Dokumentnummer

JJR_19770331_OGH0002_0060OB00575_7700000_001

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