OGH 6Ob27/11f (RS0126584)

OGH6Ob27/11f24.3.2011

Rechtssatz

Eine nach der Rckfhrungsentscheidung ergangene Sorgerechtsentscheidung des zustndigen Gerichts des Herkunftsstaats, mit dem das fr das widerrechtliche Verbringen bzw Zurckhalten des Kindes magebliche Sorgerecht allein dem zurckhaltenden Elternteil zuerkannt wurde, beseitigt nachtrglich die Widerrechtlichkeit des Zurckhaltens des Kindes und somit die Grundlage fr die Rckfhrungsanordnung. Eine derartige Entscheidung des Herkunftsstaats kann auch eine vorlufige Entscheidung sein; Voraussetzung ist lediglich, dass sie nach dem Recht des Herkunftsstaats verbindlich ist.

Normen

bk ber die zivilrechtlichen Aspekte int Kindesentfhrung - HK allg

6 Ob 27/11fOGH24.03.2011

Dokumentnummer

JJR_20110324_OGH0002_0060OB00027_11F0000_001

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