6 Ob 235/11v | OGH | 21.12.2011 |
Beisatz: Auf die Frage der Anwendbarkeit der „Unschuldsvermutung“ des Art 6 Abs 2 MRK kommt es daher nicht an. (T1) |
6 Ob 8/12p | OGH | 16.02.2012 |
Auch; Beisatz: Es wäre Sache der Gesellschaft und des Geschäftsführers gewesen, im Einspruch Umstände darzutun, aus denen sich die Unmöglichkeit der Einreichung des Jahresabschlusses ergibt. (T2) |
Dokumentnummer
JJR_20111221_OGH0002_0060OB00235_11V0000_001
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