OGH 6Ob178/05b (RS0120551)

OGH6Ob178/05b28.8.2014

Rechtssatz

Die Frage der Wirksamkeit, Unwirksamkeit oder Rechtmäßigkeit der Abberufung von Vorstandsmitgliedern einer Privatstiftung ist im streitigen Rechtsweg mit rechtsgestaltender Anfechtungsklage oder - nach Ablauf der Amtsperiode - mit Feststellungsklage zu klären.

Normen

PSG §27
PSG §40

6 Ob 178/05bOGH16.02.2006

Veröff: SZ 2006/18

6 Ob 41/14vOGH28.08.2014

Ausdrücklich gegenteilig; Bem: siehe ausdrücklich gegenteilig RS0129638. (T1)<br/>Beisatz: Beisatz: Der OGH ist in seiner Entscheidung 6 Ob 195/10k von seiner Vorentscheidung 6 Ob 178/05b insoweit abgegangen, als eine Analogie von § 75 Abs 4 Satz 4 AktG und § 16 Abs 3 GmbHG im Privatstiftungsrecht verneint wurde. Das betrifft aber nur den Umstand, dass eine rechtswidrige Abberufung von Stiftungsvorstandsmitgliedern nicht – wie im Aktienrecht und im GmbH-Recht – wirksam, sondern unwirksam ist, weshalb die rechtswidrige Abberufung im Privatstiftungsrecht nicht wie im Aktienrecht und im GmbH-Recht mit Rechtsgestaltungsklage, sondern mit Feststellungsklage zu bekämpfen ist. (T2); Veröff: SZ 2014/74

Dokumentnummer

JJR_20060216_OGH0002_0060OB00178_05B0000_001

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