6 Ob 145/16s | OGH | 27.09.2016 |
Veröff: SZ 2016/96 |
8 Ob 101/20s | OGH | 03.08.2021 |
Vgl; Beisatz: Hier: Aufgrund der Höchstpersönlichkeit der Begünstigtenstellung ist diese auch nicht durch Rechtsgeschäft unter Lebenden übertragbar. Ein Begünstigter ist aber nicht gehindert, eine ihm in der Stiftungserklärung selbst eingeräumte Option zum Ausscheiden aus dem Kreis der Begünstigten in der vom Stifter geregelten Weise wahrzunehmen. Für diese Erklärung kann er im Rahmen der Vertragsfreiheit auch eine Entgeltvereinbarung mit jemandem treffen, dem dieses freiwillige Ausscheiden aufgrund der für diesen Fall vom Stifter vorgesehenen Nachfolgeregelung wirtschaftlich zum Vorteil gereicht. (T1)<br/>Beisatz: Hier: Ausscheiden des verzichtenden Begünstigten einer Stiftung gegen Entgelt. (T2) |
Dokumentnummer
JJR_20160927_OGH0002_0060OB00145_16S0000_001
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