European Case Law Identifier: ECLI:AT:OGH0002:2017:0060OB00124.17D.0707.000
Spruch:
Das Rechtsmittel wird zurückgewiesen.
Begründung:
Rechtliche Beurteilung
Nach § 24 Abs 2 Fall 2 JN findet gegen die Zurückweisung einer Ablehnung der Rekurs an das zunächst übergeordnete Gericht statt. Nach ständiger Rechtsprechung des Obersten Gerichtshofs handelt es sich hiebei um eine abschließende Sonderregelung über die Rechtsmittelzulässigkeit im Ablehnungsverfahren in dem Sinn, dass gegen die „Zurückweisung“ des Ablehnungsantrags der Rekurs nur an das zunächst übergeordnete Gericht stattfindet und gegen dessen Entscheidung kein weiteres Rechtsmittel mehr zulässig ist (Mayr in Rechberger, ZPO4 [2014] § 24 JN Rz 5 mit zahlreichen Nachweisen; statt vieler siehe bloß RIS-Justiz RS0074402).
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