Rechtssatz
Ebenso wie die Anteile von Ehegatten am Mindestanteil nicht verschieden belastet sein dürfen, um die Grundlage für ein gleiches rechtliches Schicksal der verbundenen Anteile zu schaffen, steht auch die verschiedene Belastung von Miteigentumsanteilen eines Miteigentümers, die zu einem Mindestanteil vereinigt werden sollen, der Begründung von Wohnungseigentum entgegen. Die gebotene Sicherstellung des gleichen rechtlichen Schicksals der Mindestanteils verhindert auch die Vereinigung eines im freien Eigentum stehenden Miteigentumsanteils mit einem Miteigentumsanteil, der im durch das Substitutionsband beschränkten Eigentum desselben Miteigentümers steht, zu einem Mindestanteil.
5 Ob 282/08v | OGH | 13.01.2009 |
Auch; Beisatz: Die beiden Mindestanteile haben zwingend das gleiche rechtliche Schicksal. (T1) |
Dokumentnummer
JJR_19901127_OGH0002_0050OB00099_9000000_001
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