5 Ob 93/09a | OGH | 09.06.2009 |
Veröff: SZ 2009/79 |
Dokumentnummer
JJR_20090609_OGH0002_0050OB00093_09A0000_001
Lizenziert vom RIS (ris.bka.gv.at - CC BY 4.0 DEED)
Rechtssatz
Mangels Änderung in der Person des Mieters in den Fällen des § 12a Abs 3 MRG findet keine Vertragsnachfolge statt, sodass die Ausübung eines vertraglichen Weitergaberechts in den Fällen einer bloßen Änderung der wirtschaftlichen und rechtlichen Einflussmöglichkeiten nicht an eine empfangsbedürftige Übertragungserklärung geknüpft werden kann. Der Mieter kann vielmehr auch nach Verwirklichung des Machtwechsels einem auf § 12a Abs 3 MRG gestützten Erhöhungsbegehren des Vermieters den rechtsvernichtenden Einwand der Inanspruchnahme des vertraglichen Weitergaberechts entgegenhalten.
5 Ob 93/09a | OGH | 09.06.2009 |
Veröff: SZ 2009/79 |
JJR_20090609_OGH0002_0050OB00093_09A0000_001
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