5 Ob 83/16s | OGH | 29.09.2016 |
Dokumentnummer
JJR_20160929_OGH0002_0050OB00083_16S0000_001
Lizenziert vom RIS (ris.bka.gv.at - CC BY 4.0 DEED)
Rechtssatz
Die von einem eingeantworteten, jedoch im Grundbuch noch nicht eingetragenen Erben angestrebte Abschreibung eines Grundstücks und dessen Zuschreibung zu einer neu zu begründenden EZ zugunsten des Erblassers ist nicht zulässig; dabei handelt es sich nämlich um keinen der typischen Verkaufsvorbereitungsfälle, in denen die Rechtsprechung dem Erben ausnahmsweise eine Antragslegitimation zubilligt.
5 Ob 83/16s | OGH | 29.09.2016 |
JJR_20160929_OGH0002_0050OB00083_16S0000_001
Lizenziert vom RIS (ris.bka.gv.at - CC BY 4.0 DEED)