5 Ob 81/99v | OGH | 27.04.1999 |
5 Ob 11/00d | OGH | 25.01.2000 |
Auch; Beisatz: Eine in einem Hauptmietvertrag vor dem 1. 1. 1982 (vor Inkrafttreten des MRG) geschlossene zulässige Wertsicherungsvereinbarung bleibt wirksam und ist nicht auf ein Überschreiten der Angemessenheitsgrenze des § 16 Abs 1 MRG hin überprüfbar ist. (T1) |
5 Ob 223/06i | OGH | 24.10.2006 |
8 Ob 143/06x | OGH | 31.01.2007 |
Vgl aber; Beisatz: Diese Grundsätze gelten dann nicht, wenn - wie hier - die Wertsicherungsvereinbarung nicht auf einen ursprünglich zulässig vereinbarten Hauptmietzinses anzuwenden ist, sondern auf einen im Geltungsbereich des MRG aufgrund gesetzlicher Mietzinsbildungserhöhungsvorschriften erhöhten Hauptmietzins. (T2); Beisatz: Im Fall einer einseitigen gesetzlichen Erhöhung des Hauptmietzinses (hier aufgrund des Vorliegens des Tatbestandes des § 12a Abs 3 MRG) liegt somit keine auf ihre Angemessenheit nicht überprüfbare Vereinbarung in einem vor dem 1. 1. 1982 geschlossenen „Altvertrag" vor. (T3) |
6 Ob 10/08a | OGH | 21.02.2008 |
Beis wie T1; Beisatz: Das betrifft sowohl Geschäftsraum- als auch Wohnungsmietverträge. (T4) |
Dokumentnummer
JJR_19990427_OGH0002_0050OB00081_99V0000_001
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