OGH 5Ob761/79 (RS0062208)

OGH5Ob761/794.3.1980

Rechtssatz

Wird der einzige vorhandene Liquidator selbst von der Prozeßführung insoferne betroffen, als ihm eine Pflichtverletzung anläßlich des Abschlusses und der Durchführung des zur Übertragung des Unternehmens als Ganzes führenden Liquidationsgeschäftes vorgeworfen wird, dann erweist sich die Bestellung eines neuen Liquidators ob mit oder ohne Abberufung des bisherigen Liquidators, allenfalls auch nach freiwilliger Amtsniederlassung durch diesen durch einstimmigen Beschluß aller Liquidationsbeteiligten oder auf Antrag eines von ihnen durch das Registergericht als nötig.

Normen

HGB §145
HGB §148
HGB §149

5 Ob 761/79OGH04.03.1980

Veröff: GesRZ 1980,214

6 Ob 1/18tOGH28.02.2018

Vgl auch

Dokumentnummer

JJR_19800304_OGH0002_0050OB00761_7900000_003

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