Normen
ABGB §364c
GBG §38c
5 Ob 68/94 | OGH | 05.07.1994 |
5 Ob 308/00f | OGH | 19.12.2000 |
nur: Ein verbüchertes Veräußerungsverbot und Belastungsverbot vermag das Entstehen außerbücherlicher Rechte, beispielsweise gesetzlicher Pfandrechte, nicht zu verhindern, weshalb auch die Eintragung solcher Rechte ungeachtet des Verbotes möglich sein muß. (T1) Beisatz: Hier: Gesetzliches Vorzugspfandrecht nach § 13c Abs 3 WEG. (T2) Beisatz: Ein gesetzliches Pfandrecht eröffnet trotz eingetragenem Veräußerungsverbot und Belastungsverbot auch die Möglichkeit einer Zwangsversteigerung der Liegenschaft. (T3) |
Dokumentnummer
JJR_19940705_OGH0002_0050OB00068_9400000_001
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