OGH 5Ob627/79 (RS0025938)

OGH5Ob627/793.7.1979

Rechtssatz

Verständigt der Zedent trotz Bindung durch einen Factoringsvertrag seine Schuldner, daß sie künftig an einen Dritten zu zahlen haben, so zahlen sie an diesen mit schuldbefreiender Wirkung. Dem Faktor stehen gegen den Dritten aus dieser Vertragsverletzung keine Verwendungsklage und mangels wissentlicher Verleitung zur Vertragsverletzung auch keine Schadenersatzansprüche zu.

Normen

ABGB §1295 IIf7e
ABGB §1301
ABGB §1392 A
ABGB §1393 A
ABGB §1395

5 Ob 627/79OGH03.07.1979

Veröff: SZ 52/110

8 Ob 513/87OGH21.10.1987

nur: Dem Faktor stehen gegen den Dritten aus dieser Vertragsverletzung keine Verwendungsklage und mangels wissentlicher Verleitung zur Vertragsverletzung auch keine Schadenersatzansprüche zu. (T1)

Dokumentnummer

JJR_19790703_OGH0002_0050OB00627_7900000_004

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