OGH 5Ob621/79 (RS0007046)

OGH5Ob621/7922.5.1979

Rechtssatz

Wird in einem Schriftsatz in erster Linie auf den Rekurs gegen die Zurückweisung wegen Verspätung Wert gelegt und außerdem ein Antrag auf Wiedereinsetzung gestellt, so ist zunächst über den Rekurs zu entscheiden.

Normen

AußStrG §11 Abs1 A
AußStrG §17
ZPO §146

5 Ob 621/79OGH22.05.1979
10 ObS 128/01yOGH12.06.2001

Ähnlich

5 Ob 164/06pOGH14.11.2006

Ähnlich

1 Ob 254/09yOGH29.01.2010

Ähnlich

7 Ob 55/14kOGH22.04.2014

Auch; Beisatz: Nimmt eine Partei keine ausdrückliche Reihung ihrer Anträge vor, ist nach der Rechtsprechung grundsätzlich zunächst über das den weitergehenden Schutz gewährende (aufsteigende) Rechtsmittel zu entscheiden. (T1)<br/>Bem: Siehe auch RS0129405, RS0036501. (T2)<br/>

Dokumentnummer

JJR_19790522_OGH0002_0050OB00621_7900000_001

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