Normen
WEG 1975 §24a Abs2
WEG 2002 §40 Abs2
5 Ob 22/98s | OGH | 24.02.1998 |
5 Ob 39/98s | OGH | 24.02.1998 |
5 Ob 38/98v | OGH | 10.03.1998 |
5 Ob 244/00v | OGH | 15.05.2001 |
Auch; Veröff: SZ 74/87 |
5 Ob 304/02w | OGH | 28.01.2003 |
Auch; Beisatz: Bei bereits bestehenden Objekten reicht hingegen die Angabe der topografischen Bezeichnung aus, um den Zweck einer Anmerkung nach § 24a Abs 2 WEG 1975 - die Rangsicherung für die spätere Einverleibung des konkret zugesagten Rechts zu erfüllen. An den "Nachweis" der Existenz des betreffenden Wohnungseigentumsobjekts sind keine allzu strengen Anforderungen zu stellen sind. (T1) |
5 Ob 154/03p | OGH | 08.07.2003 |
Auch; Beisatz: Eine Anmerkung der Einräumung von Wohnungseigentum muss sich auf ein bestimmtes Objekt beziehen, was dessen möglichst genaue Bezeichnung in der Zusage des Wohnungseigentums und im Eintragungsgesuch vorausetzt. Soll das Objekt erst errichtet werden, ist daher idR die Bezugnahme auf den behördlich bewilligten Bauplan zu fordern. Daran hat sich im Geltungsbereich des WEG 2002 nichts geändert, da auch dessen § 40 Abs 2 verlangt, die Bezeichnung des wohnungseigentumstauglichen Objekts in der Anmerkung anzuführen. (T2) |
5 Ob 184/03z | OGH | 11.11.2003 |
Vgl; Beisatz: Wohnungseigentum kann an einer Liegenschaft bereits vor Errichtung der Gebäude nur auf Grund der behördlich genehmigten Baupläne begründet werden. Für die Einverleibung von Wohnungseigentum ist die Errichtung des Baus selbst nicht Voraussetzung. (T3); Veröff: SZ 2003/144 |
5 Ob 31/07f | OGH | 20.03.2007 |
Auch; Beis wie T1; Beis wie T3; Beisatz: Bei bereits bestehenden Objekten reicht die Angabe der topografischen Bezeichnung aus, um den Zweck der Anmerkung zu erfüllen. (T4); Beisatz: Hier: Anmerkung der Einräumung von Wohnungseigentum gemäß § 40 Abs 2 WEG 2002 an der im Dachgeschoss des Hoftraktes des Hauses zu errichtenden Wohnung. (T5) |
5 Ob 92/15p | OGH | 25.09.2015 |
AUch; Beis wie T1; Beis wie T2; Beis wie T4 |
5 Ob 241/18d | OGH | 20.03.2019 |
Auch; Beis ähnlich wie T2 |
Dokumentnummer
JJR_19980224_OGH0002_0050OB00022_98S0000_002
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