5 Ob 2116/96d | OGH | 16.09.1997 |
5 Ob 77/09y | OGH | 28.04.2009 |
Auch; Beisatz: Wenn nicht offenkundig ist oder durch urkundlichen Nachweis dargetan wird, dass an den zu übertragenden Teilen des öffentlichen Wasserguts aufgrund ihrer Beschaffenheit keine Fischereirechte mehr bestehen könnten, bedarf es der Zustimmung des Dienstbarkeitsberechtigten für eine lastenfreie Abschreibung. (T1) |
Dokumentnummer
JJR_19970916_OGH0002_0050OB02116_96D0000_001
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