OGH 5Ob200/00y (RS0114646)

OGH5Ob200/00y21.11.2000

Rechtssatz

Um den in § 12a Abs 1 MRG normierten Eintritt des Unternehmenserwerbers in die Mietrechte des Veräußerers zu verwirklichen, muss es um ein lebendes Unternehmen gehen, das der Erwerber unter Wahrung der Unternehmensidentität im Bestandobjekt fortführt.

Normen

MRG §12a Abs1

5 Ob 200/00yOGH21.11.2000
9 Ob 4/05mOGH11.05.2005

Beisatz: Ob das Unternehmen erhalten bleibt und damit den Kündigungstatbestand nach § 30 Abs 2 Z 4 erster Fall MRG ausschließt, hängt letztlich von den jeweiligen Umständen des Einzelfalles ab. (T1)

9 Ob 146/06wOGH20.12.2006

Vgl auch

9 Ob 56/19dOGH28.11.2019

Beis wie T1

Dokumentnummer

JJR_20001121_OGH0002_0050OB00200_00Y0000_003

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