Rechtssatz
Das ausdrücklich erklärte Anerkenntnis der Schuld durch einen Mitschuldner unterbricht die Verjährung nur ihm gegenüber. Wird jedoch zur teilweisen Abstattung der Gesamtschuld von einem Mitschuldner eine Teilzahlung geleistet bewirkt die damit zum Ausdruck gebrachte Anerkennung der Gesamtschuld die Unterbrechung der Verjährung gegenüber allen Mitschuldnern. Die namens einer offenen Handelsgesellschaft durch einen Gesellschafter geleistete Teilzahlung auf eine Schuld der offenen Handelsgesellschaft bewirkt daher die Unterbrechung der Verjährung dieser Schuld auch gegenüber den anderen Gesellschaftern.
8 Ob 41/88 | OGH | 30.03.1989 |
nur: Das ausdrücklich erklärte Anerkenntnis der Schuld durch einen Mitschuldner unterbricht die Verjährung nur ihm gegenüber. (T1) Beisatz: Die Verjährung ist in Ansehung jedes Mitschuldners gesondert zu prüfen. (T2) Veröff: ÖBA 1990,1219 |
10 Ob 68/17y | OGH | 20.02.2018 |
Vgl auch; Beis wie T2; Veröff: SZ 2018/11 |
Dokumentnummer
JJR_19701021_OGH0002_0050OB00167_7000000_001
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