5 Ob 133/10k | OGH | 23.09.2010 |
3 Ob 104/14m | OGH | 21.08.2014 |
Beisatz: Hier: Schriftform nach § 156a Abs 2 IO: An eine solch qualifizierte Mahnung werden hohe Anforderungen gestellt, da der Normzweck darin besteht, den Schuldner eindringlich auf die drohenden schweren Folgen seines Verzugs hinzuweisen. (T1)<br/> |
8 Ob 102/16g | OGH | 28.03.2017 |
Auch; Beisatz: Das Verfassen und Versenden einer einfachen, nicht mit einer qualifizierten elektronischen Signatur iSd § 4 Abs 1 SigG versehenen E-Mail bietet keinen der eigenhändigen Unterfertigung eines Schriftstücks gleichwertigen Übereilungsschutz, da es an einem Akt fehlt, der die Bedeutung der Vertragserklärung besonders augenscheinlich macht. (T2)<br/>Beisatz: Hier: Kündigung gemäß § 33 Abs 1 MRG. (T3) |
Dokumentnummer
JJR_20100923_OGH0002_0050OB00133_10K0000_001
Lizenziert vom RIS (ris.bka.gv.at - CC BY 4.0 DEED)