OGH 5Ob12/10s (RS0126079)

OGH5Ob12/10s15.7.2010

Rechtssatz

Einem Wohnungseigentümer der ‑ obwohl eine der Parifizierung und der Widmung entsprechende Baubewilligung erlangbar wäre ‑ den parifizierungskonformen Ausbau seines Dachbodens aus subjektiven Gründen jahrelang nicht zielgerichtet betreibt, ist die Festsetzung eines abweichenden Aufteilungsschlüssels infolge Nichtbenützbarkeit des Rohdachbodens zu verweigern.

Normen

WEG 2002 §32 Abs1
WEG §32 Abs5

5 Ob 12/10sOGH15.07.2010

Veröff: SZ 2010/85

Dokumentnummer

JJR_20100715_OGH0002_0050OB00012_10S0000_001

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