OGH 5Ob114/07m (RS0122462)

OGH5Ob114/07m18.9.2007

Rechtssatz

Der Einverleibung eines in einem Übergabevertrag der Ehefrau des Übergebers eingeräumten Fruchtgenussrechtes, das bei Vorversterben des Übergebers nur mehr zur Befriedigung des eigenen Wohnbedürfnisses der Dienstbarkeitsberechtigten ausgeübt werden darf, stehen keine rechtlichen Hindernisse entgegen. Die zeitliche Beschränkung des Fruchtgenussrechtes kann durch einen Hinweis gemäß § 5 GBG iVm § 12 Abs 3 GUG bei der Eintragung zum Ausdruck gebracht werden.

Normen

GBG §5
GBG §94 Abs1 Z1 B
GUG §12 Abs3

5 Ob 114/07mOGH18.09.2007

Dokumentnummer

JJR_20070918_OGH0002_0050OB00114_07M0000_001

Lizenziert vom RIS (ris.bka.gv.at - CC BY 4.0 DEED)