5 Ob 114/03f | OGH | 16.12.2003 |
Veröff: SZ 2003/172 |
9 Ob 17/04x | OGH | 09.06.2004 |
9 Ob 79/08w | OGH | 01.04.2009 |
Beisatz: Die dabei iSd gebotenen Vereinfachung von der Rechtsprechung der Beurteilung zugrunde gelegte Annahme, dass sich der Grad dieses Nutzens aus dem Anteil an der Dienstdauer ergibt, wird durch den Umstand, dass neu eintretende Arbeitnehmer in gewissem (je nach Tätigkeit und Vorkenntnis unterschiedlichem) Umfang eingeschult werden müssen, nicht in relevanter Weise in Frage gestellt. (T1); Beisatz: Die durch § 6 AVRAG normierte Solidarhaftung von Übergeber und Erwerber schließt in der Zeit eines früheren Betriebsinhabers begründete Ansprüche ein. Damit unterliegen diese Ansprüche aber auch dem zwischen Erwerber und Übernehmer als Mitschuldner stattfindenden Regress. (T2); Bem: Siehe auch RS0124594. (T3); Veröff: SZ 2009/44 |
9 ObA 36/11a | OGH | 29.08.2011 |
Vgl auch |
Dokumentnummer
JJR_20031216_OGH0002_0050OB00114_03F0000_003
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