OGH 5Ob106/98v (RS0110517)

OGH5Ob106/98v23.6.1998

Rechtssatz

Vom Vormieter auf den Nachmieter überwälzbare Investitionen liegen in den Kosten des Ausbaues eines Dachbodens zu Wohnräumen bzw Büroräumen, ohne Rücksicht darauf, ob es sich um die unmittelbaren Kosten des Dachbodenausbaues handelt oder um damit im Zusammenhang stehende Kosten der Verbesserung allgemeiner Teile des Hauses, ohne deren Aufwendung das Bestandobjekt in der nun gegebenen Qualität nicht vorhanden wäre.

Normen

MRG §27 Abs1 Z1

5 Ob 106/98vOGH23.06.1998

Dokumentnummer

JJR_19980623_OGH0002_0050OB00106_98V0000_002

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