OGH 4Ob90/10d (RS0126125)

OGH4Ob90/10d8.6.2010

Rechtssatz

Werden der Anspruch auf Rückzahlung des Kaufpreises und jener auf Ersatz des fiktiven Zinsertrags als Teil der geforderten Naturalrestitution (Herstellung des hypothetischen Zustands bei rechtsmäßigem Verhalten) eingeklagt, ist die Zinsforderung nicht bloß eine vom Hauptanspruch abhängige Nebenforderung, sondern ein selbständiger Anspruch.

Normen

ZPO §54 Abs2

4 Ob 90/10dOGH08.06.2010

Dokumentnummer

JJR_20100608_OGH0002_0040OB00090_10D0000_001

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