OGH 4Ob75/12a (RS0127995)

OGH4Ob75/12a12.6.2012

Rechtssatz

Der Rechnungslegungsanspruch gegen einen verwaltenden Miteigentümer ist im außerstreitigen Verfahren geltend zu machen. Er hängt nicht davon ab, ob die damit begehrten Informationen auch auf anderem Weg erlangt werden könnten, und bezieht sich grundsätzlich auf die Erträge und Aufwendungen der gesamten gemeinschaftlichen Sache.

Normen

ABGB §830 A
ABGB §838a

4 Ob 75/12aOGH12.06.2012

Dokumentnummer

JJR_20120612_OGH0002_0040OB00075_12A0000_001

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