OGH 4Ob70/83 (RS0034064)

OGH4Ob70/8313.2.2025

Rechtssatz

Die Ansicht, daß eine kollektivvertragliche Erhöhung der Istlöhne stets erst nach dem Inkrafttreten des KV durch Einzelvertrag beseitigt werden kann, ist nicht zu teilen. Arbeitgeber und Arbeitnehmer können beispielsweise bei Festsetzung eines über kollektivvertraglichen Gehaltes vereinbaren, daß damit (überschaubare) bereits vorweggenommen sind, solange nicht dadurch kollektivvertragliche Mindestsätze unterschritten werden.

Normen

ABGB §1444 Db
ArbVG §3

4 Ob 70/83OGH28.06.1983

Veröff: Arb 10290 = DRdA 1985,403 (Eypeltauer)

8 ObA 173/98vOGH18.05.1999

Veröff: SZ 72/85

9 ObA 75/24fOGH13.02.2025

Dokumentnummer

JJR_19830628_OGH0002_0040OB00070_8300000_002

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