4 Ob 568/91 | OGH | 17.12.1991 |
Veröff: SZ 64/178 |
8 Ob 14/95 | OGH | 24.05.1995 |
nur: Der Streitgegenstand besteht zwar auch dann in einem Geldbetrag, wenn das Begehren auf Feststellung des Bestehens (oder Nichtbestehens) einer Geldforderung oder ähnliches gerichtet ist. Der Streitwert kann in diesem Fall nicht höher sein als der Wert der Forderungen selbst. (T1) |
Dokumentnummer
JJR_19911217_OGH0002_0040OB00568_9100000_008
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