OGH 4Ob545/75 (RS0099352)

OGH4Ob545/7524.6.1975

Rechtssatz

Die Frage, welche Voraussetzungen vorliegen müssen, um einer derzeit noch als Grünland genutzten Liegenschaft im Hinblick auf eine mögliche künftige Verbauung die Eigenschaft eines "Bauerwartungslandes" zuerkennen zu können, ist in keiner gesetzlichen Vorschrift ausdrücklich geregelt. (hier: Schätzung im Verlassenschaftsverfahren).

Normen

AußStrG §16 BIII2a
AußStrG §16 BIII2g
EisbEG §4

4 Ob 545/75OGH24.06.1975
2 Ob 520/82OGH20.04.1982
8 Ob 503/84OGH10.05.1984

Ähnlich; Beisatz: Hier: Ob ein ausreichendes Maß an Konkretisierung einer Möglichkeit, das Grundstück als Parkplatz für das Gastgewerbe des Antragstellers zu benützen, anzunehmen war oder nicht, kann schon begrifflich nicht den Anfechtungsgrund der offenbaren Gesetzwidrigkeit bilden. (T1)

1 Ob 201/13kOGH21.11.2013

Vgl

Dokumentnummer

JJR_19750624_OGH0002_0040OB00545_7500000_002

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