4 Ob 532/89 | OGH | 09.05.1989 |
1 Ob 274/02d | OGH | 28.01.2003 |
nur: Die Abtretung als solche ist ein formloser Konsensualvertrag, der jedoch als kausales Verfügungsgeschäft ein gültiges Grundgeschäft voraussetzt. Die Zession ist daher im allgemeinen an keine Form gebunden; die Einhaltung von Formvorschriften kann aber dann notwendig sein, wenn das Grundgeschäft formbedürftig ist. (T1) |
5 Ob 39/06f | OGH | 30.05.2006 |
Auch; nur: Die Abtretung als solche ist ein formloser Konsensualvertrag, der jedoch als kausales Verfügungsgeschäft ein gültiges Grundgeschäft voraussetzt. (T2) |
5 Ob 71/12w | OGH | 12.06.2012 |
Auch; Beisatz: Die Abtretung (Zession) ist ein formloser Konsensualvertrag, dessen Zustandekommen die Erklärung der Forderungsübertragung durch den Altgläubiger und deren Annahme durch den Neugläubiger erfordert. (T3); Beisatz: Diese Anforderungen gelten auch für die Abtretung nach § 18 Abs 2 Satz 1 WEG 2002. (T4) |
6 Ob 115/18g | OGH | 28.06.2018 |
Auch; nur T2; Beis wie T3; Beis wie T4 |
10 Ob 70/19w | OGH | 19.11.2019 |
nur T1 |
Dokumentnummer
JJR_19890509_OGH0002_0040OB00532_8900000_001
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