4 Ob 511/65 | OGH | 18.02.1965 |
Dokumentnummer
JJR_19650218_OGH0002_0040OB00511_6500000_001
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Rechtssatz
Eintragung einer "Cottages-Servitut" im Hauptbuch. Dadurch, daß die im Hauptbuch genannte Urkunde derzeit in der Urkundensammlung nicht einliegt und gegenwärtig nicht greifbar ist, wird das Recht selbst nicht aufgehoben, ebensowenig kann es als gegenstandslos bezeichnet werden.