OGH 4Ob48/14h (RS0129446)

OGH4Ob48/14h23.4.2014

Rechtssatz

Der Inhaber eines Gastgewerbebetriebs kann einer Privatperson unter Berufung auf das Hausrecht das Betreten seines Lokals untersagen, wenn diese Person das Lokal als „Rauchersheriff“ aufgesucht hat, um die Einhaltung der Nichtraucherschutzvorschriften zu kontrollieren und gegebenenfalls Anzeige zu erstatten. Das gilt auch dann, wenn die Person Speisen und Getränke konsumiert hat, um für ihre Kontrollen eine gewisse Zeit im Lokal bleiben zu können.

Normen

ABGB §354
UWG §1 C5d

4 Ob 48/14hOGH23.04.2014

Veröff: SZ 2014/39

Dokumentnummer

JJR_20140423_OGH0002_0040OB00048_14H0000_001

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