OGH 4Ob29/92 (RS0066708)

OGH4Ob29/9228.4.1992

Rechtssatz

An den rein beschreibenden Begriff "resch" und "frisch" besteht nicht nur bei Backwaren, sondern auch bei anderen Lebensmitteln ein legitimes "Freihaltebedürfnis" der einschlägigen Branchen; jede Anerkennung eines ausschließlichen Benützungsrechtes würde notwendigerweise den geschäftlichen Gebrauch aller übrigen Mitbewerber einengen. - "Resch und frisch"

Normen

MSchG §4 Abs1 Z2
UWG §9 C2

4 Ob 29/92OGH28.04.1992

Veröff: ÖBl 1992,218

4 Ob 59/95OGH11.07.1995

Vgl auch; Beisatz: Hier: Geografische Bezeichnung für Bekleidungsartikel - "New Yorker".

Dokumentnummer

JJR_19920428_OGH0002_0040OB00029_9200000_001

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