Normen
GmbHG §76 Abs2
4 Ob 255/99z | OGH | 19.10.1999 |
Veröff: SZ 72/149 |
7 Ob 182/01t | OGH | 25.09.2002 |
Vgl auch; Beisatz: Diese Verpflichtung, den verkauften Geschäftsanteil künftig wieder zurückzunehmen, kann nämlich nicht als bloße Nebenabrede zum Übertragungsvertrag beurteilt werden. (T1) |
6 Ob 214/16p | OGH | 29.11.2016 |
Vgl; Beisatz: Demgegenüber ist der Verzicht auf Ansprüche aus einem Abtretungsangebot formfrei möglich. Gleiches gilt für die Verkürzung einer vereinbarten Bindungsfrist. In diesen Konstellationen kommt nämlich anders als in den zu 4 Ob 255/99z und 7 Ob 182/01t behandelten Sachverhalten kein neuer Abtretungsvertrag zustande. (T2) |
Dokumentnummer
JJR_19991019_OGH0002_0040OB00255_99Z0000_001
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