OGH 4Ob206/99v (RS0112484)

OGH4Ob206/99v28.9.1999

Rechtssatz

Im Fall freiwilliger Markenaufspaltung auf voneinander unabhängige Unternehmen kann jeder der ehemaligen Mitgesellschafter unter Berufung auf die Ideal-Standard-Entscheidung die Einfuhr von Waren des jeweils anderen Unternehmens mit dem geschützten Zeichen in jenen Mitgliedstaat abwehren, in dem sein Markenrecht besteht, weil insofern keine Zustimmung iSd Art 7 Abs 1 MarkenRL vorliegt; auch kann eine Qualitätskontrolle der Ware des einen durch den jeweils anderen nicht mehr stattfinden.

Normen

EWG-RL 89/104/EWG - Markenrichtlinie 389L0104 Art7 Abs1
MSchG Art10b Abs1

4 Ob 206/99vOGH28.09.1999
4 Ob 135/21pOGH17.09.2021

Dokumentnummer

JJR_19990928_OGH0002_0040OB00206_99V0000_001

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