OGH 4Ob15/13d (RS0128817)

OGH4Ob15/13d19.3.2013

Rechtssatz

Die Bestimmung des § 34 Abs 3 UWG (Unterlassungsanspruch bei Nichtvorliegen einer Genehmigung) ist in richtlinienkonformer Interpretation durch teleologische Reduktion dahin auszulegen, dass Ausverkaufsankündigungen nur dann unzulässig sind, wenn sie nach den Kriterien der Art 5 bis 9 RL-UGP irreführenden, aggressiven oder sonst unlauteren Charakter haben. Die Nichtanwendung dieser Bestimmung aus dem Grund mittelbarer Reflexwirkung der Richtlinie führt zum selben Ergebnis.

Normen

UWG §34 Abs3

4 Ob 15/13dOGH19.03.2013

Dokumentnummer

JJR_20130319_OGH0002_0040OB00015_13D0000_001

Lizenziert vom RIS (ris.bka.gv.at - CC BY 4.0 DEED)