Rechtssatz
Ein Vergleich, dass ein Anspruch aus der gesetzlichen Rentenversicherung auf die vom Dienstgeber zu zahlende Pension angerechnet werden soll, verstößt weder gegen ein gesetzliches Verbot noch gegen die guten Sitten, da es sich hiebei nicht um die Abtretung eines Anspruches aus der gesetzlichen Rentenversicherung handelt, sondern darum, dass ab dem Zeitpunkt eines Rentenanfalls der Pensionsanspruch des Dienstnehmers gegen den Dienstgeber gekürzt wird.
4 Ob 111/59 | OGH | 15.12.1959 |
Veröff: SozM IA/e,375 |
9 ObA 10/09z | OGH | 01.04.2009 |
Vgl auch; Beisatz: Hier: Einrechnungsbestimmung in einer Betriebsvereinbarung. (T1) |
Dokumentnummer
JJR_19591215_OGH0002_0040OB00111_5900000_001
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