OGH 4Ob111/59 (RS0024638)

OGH4Ob111/5915.12.1959

Rechtssatz

Ein Vergleich, dass ein Anspruch aus der gesetzlichen Rentenversicherung auf die vom Dienstgeber zu zahlende Pension angerechnet werden soll, verstößt weder gegen ein gesetzliches Verbot noch gegen die guten Sitten, da es sich hiebei nicht um die Abtretung eines Anspruches aus der gesetzlichen Rentenversicherung handelt, sondern darum, dass ab dem Zeitpunkt eines Rentenanfalls der Pensionsanspruch des Dienstnehmers gegen den Dienstgeber gekürzt wird.

Normen

ABGB §879 CIIo4
ABGB §1380

4 Ob 111/59OGH15.12.1959

Veröff: SozM IA/e,375

9 ObA 10/09zOGH01.04.2009

Vgl auch; Beisatz: Hier: Einrechnungsbestimmung in einer Betriebsvereinbarung. (T1)

9 ObA 86/11dOGH29.08.2011

Auch

Dokumentnummer

JJR_19591215_OGH0002_0040OB00111_5900000_001

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