OGH 3Ob75/02d (RS0117513)

OGH3Ob75/02d24.3.2021

Rechtssatz

Geschenke von besachwalterten Personen jedenfalls an in Not geratene Kinder können dem Wohl des Betroffenen als Geschenkgeber dienen und damit sachwalterschaftsgerichtlich genehmigt werden, soweit weder derzeit noch absehbar zukünftig der angemessene Unterhalt des Betroffenen gefährdet ist.

Normen

ABGB §149 Abs1
ABGB idF KindRÄG 2001 §230
ABGB idF KindRÄG 2001 §282 Abs1 A

3 Ob 75/02dOGH26.02.2003
7 Ob 30/21vOGH24.03.2021

Vgl; Beisatz: Hier aber Nichterteilung der pflegschaftsbehördlichen Genehmigung des das Vermögen des Betroffenen ausschließlich vermindernden Rechtsgeschäfts als weder von seinem Willen getragen noch seinem Interesse und seinem Wohl dienend. (T1)

Dokumentnummer

JJR_20030226_OGH0002_0030OB00075_02D0000_002

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