3 Ob 703/50 | OGH | 07.02.1951 |
3 Ob 138/56 | OGH | 20.03.1956 |
Beisatz: Hier: Hausverwalter (T1) |
Dokumentnummer
JJR_19510207_OGH0002_0030OB00703_5000000_001
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Rechtssatz
Ein zum Abwesenheitskurator bestellter Rechtsanwalt kann für seine für den Abwesenden geleistete anwaltliche Tätigkeit auch dann eine Belohnung begehren, wenn bei der Verwaltung des Kurandenvermögens kein Überschuß erzielt wurde. Die Höhe dieser Belohnung ist unter Bedachtnahme auf den Rechtsanwaltstarif zu bestimmen.