OGH 3Ob607/80 (RS0020221)

OGH3Ob607/8012.11.1980

Rechtssatz

Nur bei Verletzung eines dinglichen Vorkaufsrechtes besteht gegen den aus Vorkaufsrecht Verpflichteten auch ein Anspruch auf Naturalersatz, dh auf Verschaffung der Möglichkeit des Erwerbes des mit dem Vorkaufsrecht belasteten Objektes.

Normen

ABGB §1079
ABGB §1295 Ia4
GBG §61 B4

3 Ob 607/80OGH12.11.1980
8 Ob 526/86OGH13.02.1986

Veröff: RdW 1986,206 = EvBl 1986/148 S 622

7 Ob 313/01gOGH17.04.2002

Beisatz: Der Anspruch des Vorkaufsberechtigten gegenüber dem Vorkaufsverpflichteten beruht daher - wie sich aus dem Gesetz ergibt - auf dem Titel des Schadenersatzes. Ein solcher Anspruch hat eine gänzlich andere Grundlage und Wirkung als jener gegen einen im Grundbuch unter Verletzung der bücherlichen Rechte des Vorkaufsberechtigten eingetragenen Dritten, weshalb eine Streitanmerkung der Klage des Vorkaufsberechtigten gegen den Vorkaufsverpflichteten auf Zustimmung zur Einverleibung seines Eigentumsrechtes auf Grund des behaupteten Eintrittes des Vorkaufsfalls nicht zulässig ist (keine analoge Anwendung des § 61 GBG). (T1)

Dokumentnummer

JJR_19801112_OGH0002_0030OB00607_8000000_001

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